
BAFA-Förderung

Kurz erklärt: Die BAFA-Förderung bezuschusst einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen — z. B. Fenster, Dämmung oder Heizungsoptimierung — mit in der Regel 15 % der Kosten, plus 5 % Bonus bei Umsetzung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Welche Maßnahmen werden über das BAFA gefördert?
Von der Gebäudehülle bis zur Heizungsoptimierung — ein Überblick über die förderfähigen Bereiche.
BAFA-Förderung
Einzelmaßnahmen
Förderung für Fenster, Dämmung, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung.
KfW-Förderung
Komplettsanierung
Förderung für Heizungsmodernisierung und Sanierung zum Effizienzhaus.
Denkmalschutz
Historische Gebäude
Individuelle Lösungen für denkmalgeschützte und erhaltenswerte Gebäude.
Was ist die BAFA-Förderung?
Die BAFA-Förderung ist ein wesentlicher Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Im Bereich der energetischen Sanierung unterstützt das BAFA vor allem einzelne Effizienzmaßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden. Anders als bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus können Eigentümer dadurch auch einzelne Bauteile oder technische Anlagen gezielt modernisieren.
Entscheidend ist, dass die Maßnahme die jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen erfüllt und der Förderantrag rechtzeitig gestellt wird. Bei vielen Maßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung eines gelisteten Energieeffizienz-Experten verpflichtend.

Welche Maßnahmen werden über das BAFA gefördert?
Von der Gebäudehülle bis zur Heizungsoptimierung — ein Überblick über die förderfähigen Bereiche.
Gebäudehülle
Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen.
Fenster & Türen
Austausch oder erstmaliger Einbau energieeffizienter Fenster, Außentüren und Tore.
Sommerlicher Wärmeschutz
Außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.
Anlagentechnik
Energieeffiziente Lüftungsanlagen sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.
Heizungsoptimierung
Hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve, Pumpentausch.
Individueller Sanierungsfahrplan
Geförderte Energieberatung mit abgestimmter Sanierungsstrategie (iSFP).
Fachplanung & Baubegleitung
Energetische Fachplanung im Zusammenhang mit einer geförderten Einzelmaßnahme.
Gebäudehülle
Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen.
Wie hoch ist die BAFA-Förderung?
Die konkrete Zuschusshöhe richtet sich nach der Maßnahme, den förderfähigen Kosten und den Voraussetzungen des jeweiligen Gebäudes. Aktuelle Eckwerte im Überblick:
15% + 5%
Grundförderung
Für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Mit passender iSFP-Maßnahme zusätzlich 5 % iSFP-Bonus möglich.
60K €
Förderfähige Ausgaben
Je Wohneinheit bei Wohngebäuden. Mit iSFP-Bonus erhöht sich die Höchstgrenze in der Regel auf 60.000 € je Wohneinheit.
50%
iSFP-Beratungshonorar
Maximal 650 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern, 850 € ab drei Wohneinheiten; WEG-Erläuterung zusätzlich bis 250 €.
50%
Fachplanung & Baubegleitung
Förderfähige Ausgaben bis 5.000 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern; bei Mehrfamilienhäusern 2.000 € je Wohneinheit, maximal 20.000 €.
Unsere Leistungen für Ihre BAFA-Förderung
Kostenlose telefonische Ersteinschätzung und Klärung Ihres Vorhabens
Bewertung von Angeboten, Bauteilaufbauten, Dämmstärken und Kennwerten
Erstellung der Technischen Projektbeschreibung (TPB) für die Antragstellung
Energetische Fachplanung und baubegleitende Qualitätskontrollen
Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit und passenden Förderstrategie
U-Wert-Berechnungen und Prüfung technischer Mindestanforderungen
Unterstützung bei erforderlichen Angaben und Unterlagen im Förderverfahren
Prüfung der ausgeführten Maßnahme und Erstellung des Technischen Projektnachweises (TPN)
So läuft die BAFA-Förderung mit BCE ab
1
Erstgespräch
Wir klären die geplante Sanierung, das Gebäude und Ihre Ziele.
2
Erstgespräch
Wir prüfen, welche BAFA-Förderung infrage kommt und ob ein iSFP sinnvoll oder bereits vorhanden ist.
3
Technische Prüfung
Wir kontrollieren Angebote, Bauteilaufbauten und Kennwerte und stimmen erforderliche Anpassungen mit Ihnen ab.
4
TPB und Antrag
Wir erstellen die Technische Projektbeschreibung. Der Antrag wird vor dem förderschädlichen Vorhabenbeginn eingereicht.
5
Umsetzung und Begleitung
Nach der Förderzusage kann die Maßnahme umgesetzt und bei Bedarf fachlich begleitet werden.
6
TPN und Abschluss
Wir prüfen die Nachweise und erstellen den Technischen Projektnachweis für den Verwendungsnachweis.

