
Baubegleitung
Baubegleitung BEG-Einzelmaßnahmen ...... wenn Sie eine Förderung für die Durchführung einzelner Maßnahmen zur baulichen oder anlagentechnischen Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes in Anspruch nehmen möchten.Sofern Sie einzelne Maßnahmen (z.B. Fenstertausch oder Fassadendämmung) durchführen möchten, gilt es, für jede Maßnahme bestimmte technische Anforderungen an die energetische Beschaffenheit der Bauteile oder der Anlagentechnik einzuhalten.Der Energieberater bestätigt und überwacht die Übereinstimmung mit den Anforderungen im Rahmen der Baubegleitung.Er berät Sie auch über mögliche weitere Anforderungen, die im Zusammenhang mit den geplanten Maßnahmen stehen. So kann zum Beispiel die Erstellung eines Lüftungskonzeptes oder die Durchführung eines hydraulischen Heizungsabgleiches oder einer Luftdichtheitsmessung (Blower-Door) erforderlich werden. Auch hierzu überwacht und bestätigt der Energieberater die programmgemäße Durchführung. Eine qualifizierte Baubegleitung trägt wesentlich dazu bei, häufig auftretende Fehler schon während der Bauphase zu erkennen und rechtzeitig zu beheben. Dafür arbeitet der Energieberater möglichst eng mit der Bauleitung zusammen.Der Energieberater behält auch die Kosten im Blick, wertet die förderfähigen Kosten nach Vorhabensabschluss aus und erstellt den erforderlichen Verwendungsnachweis für den Fördergeber.Abschließend stellt der Energieberater alle erforderlichen Unterlagen zu den Einzelmaßnahmen (Berechnungen, Bestätigungen, Nachweise, etc...) in einer Dokumentation zusammen und übergibt diese an den Bauherren für dessen Hausakte.

Baubegleitung
Effizienzhaus ...
... wenn Sie umfassende Sanierungsmaßnahmen dürchführen wollen, die insgesamt zum Erreichen eines energetischen Effizienzhaus-Niveaus führen.
Der Energieberater prüft und überwacht im Rahmen der Baubegleitung die erfolgreiche Umsetzung des geplanten energetischen Niveaus. Bereits in der Angebotsphase prüft er frühzeitig die Übereinstimmung mit dem Umfang und der Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen. Er schreibt die Bilanzierung (Berechnung der energetisch relevanten Kenngrößen) regelmäßig fort und passt diese fortlaufend an die Ergebnisse der Angebote und Auftragsvergabe an.
Im Rahmen von Baustellenbegehungen kontrolliert er die Bauausführung, begleitet die Übergabe und Inbetriebnahme der Anlagentechnik und nimmt die Maßnahmen ab.
Wie auch bei den Einzelmaßnahmen stellt er die förderfähigen Kosten nach Vorhabensabschluss zusammen und erstellt den erforderlichen Verwendungsnachweis.
Abschließend erstellt er eine umfassende Dokumentation mit vollständigen Berechnungsunterlagen, sämtlichen Bestätigungen und Nachweisen, sowie aller sonstigen Unterlagen, die die Einhaltung der energetischen Kennwerte der Effizienzhausberechnung belegen. Die Dokumentation wird dem Bauherren für die Hausakte übergeben.

